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Hygienekonzept

des Kinder- & Jugendzentrum Rust

Hygienekonzept für das Jugendzentrum Rust

1. Allgemeine Hygieneregeln

 

¨ es gelten für das Betreuungspersonal und die BesucherInnen die allgemein bekannten Hygieneregeln

(https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/).
 

¨ Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.

¨ Händehygiene: mindestens 30 Sekunden lang die Hände mit Flüssigseife waschen, Handdesinfektionsmittel sind nur dann einzusetzen, wenn Wasser und Flüssigseife nicht zur Verfügung stehen.

¨ Es stehen den Teilnehmern ausreichend Möglichkeiten zum Hände waschen und desinfizieren zur Verfügung.

¨ Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht Mund, Augen und Nase anfassen.

¨ Niesen/Husten in die Ellenbeuge (nicht in die Hand) oder in Einmaltaschentücher, die anschließend sofort entsorgt werden. Beim Niesen, Schnäuzen und Husten größtmöglichen Abstand wahren und am besten von anderen Personen wegdrehen.

 

2. Testung

¨TeilnehmerInnen, die zu Angeboten ins Jugendzentrum kommen, müssen aktuell keinen Corona-Test mehr mitbringen

¨ Das Betreuungspersonal ist getestet bzw. vollständig geimpft

3. Angebote

¨Alle Angebote werden in ihrer Eigenschaft so ausgewählt und geplant, dass alle o.g. Hygieneregeln für die gesamte Gruppe einhaltbar sind.

¨Sportliche bzw. bewegungsreiche Aktivitäten finden ausschließlich im Freien statt.

¨Maskenpflicht während der Angebote besteht während der Maßnahme im Innenbereich

¨ Alle Angebote werden von Betreuungspersonen bzw. verantwortlichen AnsprechpartnerInnen begleitet.

¨ Auf eine Einhaltung des Abstandes zwischen Betreuenden und Teilnehmenden wird hingewirkt.

 

4. Dokumentation

¨Es findet eine Dokumentation aller Teilnehmenden und Betreuenden statt.

¨Erfasst werden Name, Datum und Beginn und Ende der Teilnahme, Telefonnummer und Emailadresse. Die Daten werden vier Wochen lang nach Ende der Ferienbetreuung entsprechend den Datenschutzbestimmungen aufbewahrt.

¨Zur Teilnahme am Angebot wird um eine Voranmeldung über www.jugendzentrum-rust.de erbeten. Im Anmeldeformular werden alle notwendigen Daten erfragt.

¨Im Falle von Infektionen werden diese Daten dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde zugänglich gemacht. Kinder und ihre Eltern werden von uns über die Verwendung der Daten aufgeklärt.

 

5. Räumlichkeiten

¨Alle Regeln hängen gut sichtbar für alle BesucherInnen aus. Die Erklärung der Regeln ist durch Bebilderung auch für jüngere Besucher gut verständlich.

¨Im Eingangsbereich steht ein Desinfektionsmittelspender. Via Plakat werden die BersucherInnen darauf hingewiesen, sich beim Ankommen zunächst einer Handdesinfektion zu unterziehen.

¨Es werden nur Räume genutzt, in denen die Hygieneregeln und Abstandsregeln eingehalten werden können.

¨Besuche der Sanitärräume können pro Geschlecht nur im Einzelnen stattfinden. Ein Hinweisschild befindet sich hierzu an den Toilettentüren.

¨Für alle BesucherInnen steht in den Sanitärräumen Seife, Einwegpapierhandtücher und Desinfektionsmittel zur Verfügung.

¨In der Damen- sowie Herrentoilette sind Poster mit Anleitungen zum „richtigen“ Händewaschen in Waschbeckennähe für die BesucherInnen gut sichtbar.

¨Die Verkehrswege innerhalb Eingangsbereich, Treppenhauses und den Betreuungsräumen ist durch Pfeil -und Bodenmarkierungen festgelegt.

¨An Büro und zu den Kellerräumen sind „Betreten-Verboten-Schilder“ angebracht.

¨Das Kinder- & Jugendzentrum behält sich vor weitere Schilder, Plakate und Hinweise bei Bedarf anzubringen.

¨Bei Angeboten in den Innenräumen sind, sofern vom Wetter erlaubt, die Fenster geöffnet. In jedem Fall wird stündlich und nach Ende jeden Angebotes  eine gründliche Stoß- /Durchzugslüftung durchgeführt.

 

6. Lebensmittel

¨Die BersucherInnen bringen ihr eigenes Getränk in einem luft- und wasserdichten Trinkgefäß mit ins Kinder- und Jugendzentrum

¨Das Mitbringen von Essbarem ist nicht erlaubt

¨Ein Verkauf von Lebensmitteln (Süßigkeiten, Pizza,… ) findet nicht statt

¨Keine gemeinsame Nutzung von Geschirr/Besteck
 

7. Reinigung

¨ Die Sanitärräume werden täglich gereinigt und desinfiziert.

¨Die Handkontaktoberflächen des Jugendhauses werden nach jedem Angebot gründlich mit einem fettlösenden Reinigungsmittel gereinigt. Zu den Handoberflächen gehören (Spiel-) Materialien und Möbel (Spielgeräte, Controller, Sofas, Tische, Werkzeuge etc.).

¨ Bei Angeboten in den Innenräumen sind, sofern vom Wetter erlaubt, die Fenster geöffnet. In jedem Fall wird stündlich eine gründliche Stoß- /Durchzugslüftung durchgeführt.

 

8. Personal

¨ Der Träger hat das Personal des Kinder- und Jugendzentrum Rust vorab hinsichtlich der Einhaltung der Hygieneregeln informiert und ist weiterhin bei Änderungen von Hygienemaßnahmen verpflichtet sein Personal entsprechend zu instruieren.

¨ Durch den Träger benannt als verantwortliche Person vor Ort, ist die Mitarbeiterin Sarah Wojan, welche im Falle von Kontrollen Auskunft gibt.

¨ Alle Regeln und Hinweise werden im Team besprochen und den Kindern regelmäßig kommuniziert und erklärt.

¨ MitarbeiterInnen mit Krankheitssymptomen, die selbst erkrankt waren oder als Kontaktperson der Kategoriegruppe 1 (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html#doc13516162bodyText3) gelten, ebenso MitarbeiterInnen, die den letzten 14 Tagen vor dem geplanten Einsatz engen Kontakt zu einem Erkrankten mit einer COVID-19-Diagnose hatten, dürfen keinesfalls Betreuungsaufgaben übernehmen.

¨Ebenso gilt, wenn BetreuerInnen während der Freizeit Kenntnis erlangen, dass ein enger Kontakt zu einer Person bestand, die nachweislich infiziert ist.

¨Das Personal, das noch nicht vollständig geimpft oder genesen ist, lässt sich regelmäßig testen

 

9. Ausschluss von TeilnehmerInnen

¨Die Regelungen zum Ausschluss bei der Teilnahme und Betreuung sind strikt zu beachten.

¨Besonders gefährdete Kinder mit Vorerkrankungen wie z.B. Erkrankungen der Lunge, Mukoviszidose immundepressive Therapien, Krebs, Organspenden o. ä. sind grundsätzlich von der Teilnahme ausgeschlossen.

¨Eine Teilnahme von Kindern und Jugendlichen mit akuten Erkrankungssymptomen, die in Zusammenhang mit COVID-19 stehen könnten (z.B. Husten, Fieber, Halsschmerzen, Atembeschwerden etc.) sind ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen.

¨Kinder, die in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu an Covid-19-Erkrankten hatten, selbst erkrankt waren oder als Kontaktperson der Kategoriegruppe 1 (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html#doc13516162bodyText3) gelten, müssen von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

¨Kinder und Jugendliche welche am Vormittag nicht am Schulunterricht teilgenommen haben, sind von der Teilnahme an Angeboten des Kinder- und Jugendzentrums für den jeweiligen Tag ausgeschlossen.

10. Meldepflicht

¨ Nach der Coronavirus-Meldepflichtverordnung in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 7 und § 36Abs. 1 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19-Fällen dem Gesundheitsamt zu melden.

 

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